12.06.2012

Schüler und Lehrlingsfreifahrt 2012/2013


Mit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es für Schüler und Lehrlinge eine Neuerung bei der Schüler und Lehrlingsfreifahrt.
Die Länder Wien, NÖ und Burgenland und deren Landeshauptleute so wie das Wirtschaftsministerium mit Hr. BM Mitterlehner reagieren damit auf veränderte Familienverhältnisse und machen die Schüler - und Lehrlingsfreifahrt damit für alle Schüler und Lehrlinge in Wien, NÖ und Burgenland zugänglich.


1.) Ich kann wie bisher einen Selbstbehalt von € 19,60 einzahlen - damit darf ich zwischen Schule/Ausbildungsstätte und Wohnort fahren
2.) NEU: JUGENDTOPTICKET: ich zahle € 60,-- ein und fahre das ganze Jahr - auch in den Ferien und an den Wochenenden -mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) im Verkehrsverbund Ostregion (Wien, NÖ und Burgenland) Wenn ich zB 2 mal nach Wien einkaufen fahre habe ich die € 60 schon herinnen
Das gilt für ALLE SCHÜLER und LEHRLINGE! Auch für jene die bisher keinen Anspruch auf Schülerfreifahrt hatten (Internatsschüler, max. 2 km zur Schule etc.).



Wer ist anspruchsberechtigt:
Anspruchsberechtigt sind sämtliche PflichtschülerInnen, die eine Schule mit oder ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen und ihren Hauptwohnsitz in Wien, Niederösterreich oder Burgenland haben. Darüber hinaus gilt die Anspruchsberechtigung für alle SchülerInnen bis 24 Jahre, die eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen und Ihren Hauptwohnsitz in Wien, Niederösterreich oder Burgenland haben.



Verbesserungen bei der Schülerfreifahrt Neu:
-  Preislich hoch attraktives Angebot für uneingeschränkte Mobilität mit den Öffis in der Ostregion (Beitrag zur Verkehrssicherheit für die am stärksten gefährdete Gruppe, Entlastung des Familienbudgets ...) mit dem Drei-Länder-Ticket Junior (Jugendtopticket!)


- Preislich hoch attraktives Angebot für SchülerInnen, die von mehreren Wohnorten aus die Schule besuchen (durch geschiedene Ehen der Eltern, Patchwork ..) mit dem Drei-Länder-Ticket Junior (Entlastung des Familienbudgets bzw. Einsparung von PKW-Kilometern)


- SchülerInnen, die bisher keinen Anspruch auf Schülerfreifahrt hatten, weil der Schulweg unter 2 Kilometer liegt sind in die Schülerfreifahrt Neu mit einbezogen und profitieren ebenfalls von den attraktiven Angeboten


- InternatsschülerInnen, die bisher keinen Anspruch auf Schülerfreifahrt hatten, weil sie nicht an mindestens 4 Tagen ihren Schulweg zurücklegen, können sich künftig das Drei-Länder-Ticket Junior kaufen


- Vereinfachung für SchülerInnen durch Entfall der Antragstellung bzw. der Einreichung und Abholung der Tickets vom Verkehrsverbund/Verkehrsunternehmen


- Vereinfachung für Schulen durch Entfall von Beschaffung, Ausgabe, Bestätigung und Versand der Antragsformulare


- Vereinfachung für BMVIT und Finanzamt durch pauschalierte Abgeltung anstelle einer Spitzabrechnung von 250.000 SchülerInnen und Lehrlingen und den damit zusammenhängenden aufwändigen Prüfungsverfahren


- Vereinfachung für die Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen durch Entfall der Ausstellung und Abrechnung von individualisierten Tickets (250.000) sowie durch pauschalierte Abgeltung anstelle einer Spitzabrechnung von 250.000 SchülerInnen und Lehrlingen und den damit zusammenhängenden aufwändigen Prüfungsverfahren


Alle Regelungen und Verbesserungen gelten sinngemäß auch für Lehrlinge.



Den Zahlschein erhält man in den Schulen. Man muss keinen komplizierten Antrag mehr ausfüllen, wenn man eine Schule in NÖ, Wien und Burgenland besucht.


Nähere Informationen erhalten interessierte Eltern, Schüler und Jugendliche unter 0810 22 23 24.